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MSN 1870 (M+F) Änderung 4 Verordnung über persönliche Schutzausrüstung 1999

Oct 19, 2023

Veröffentlicht am 20. Dezember 2022

© Crown Copyright 2022

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Diese Veröffentlichung ist verfügbar unter https://www.gov.uk/ Government/publications/msn-1870-mf-personal-protective-equipment-regulations-1999/msn-1870-mf-amendment-4-personal-protective-equipment -Vorschriften-1999

Diese Mitteilung enthält aktualisierte Sicherheitsstandards für persönliche Schutzausrüstung, die unter die Verordnung über Handelsschifffahrt und Fischereifahrzeuge (persönliche Schutzausrüstung) von 1999 (SI 1999/2205) („die PSA-Verordnung“) fällt.

Diese Bekanntmachung spiegelt auch die Handelsschifffahrtsverordnung (Maritime Labour Convention) (Gesundheit und Sicherheit) (Änderung) (SI 2014/1616) („MLC-Gesundheits- und Sicherheitsänderungen“) und das Handelsschifffahrtsübereinkommen (Fischereiarbeit) (Folge- und Änderungsverordnung) wider Minor Amendments) Regulations (SI 2018/1109) (die „Work in Fishing Consequential Amendments“).

MSN 1870 (M+F) berücksichtigt die MLC-Gesundheits- und Sicherheitsänderungen, mit denen die Pflichten zum Schutz von „Arbeitern“ in den Gesundheits- und Sicherheitsgesetzen, einschließlich der PSA-Vorschriften, erweitert wurden, sodass sie alle Seeleute unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus schützen Die erweiterten Pflichten der Arbeitgeber gelten auch für Reeder. Am 31. Dezember 2018 traten die Änderungen im Bereich Fischerei in Kraft, die den Schutz der Gesundheits- und Sicherheitsgesetze auf Fischer unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus ausdehnten und die Pflichten der Arbeitgeber auch auf Fischereifahrzeugbesitzer übertrugen. Verweise in dieser Bekanntmachung auf „Reeder und Arbeitgeber“ sowie „Seeleute und andere Arbeitnehmer“ schließen daher nun auch Fischereifahrzeugbesitzer und Fischer ein.

Anhang 1 enthält die Konstruktionsstandards für persönliche Schutzausrüstung, die an Bord von Schiffen für bestimmte Arbeitstätigkeiten und Situationen verwendet wird, um Bestimmung 5 (2) (a) der PSA-Vorschriften zu erfüllen.

Änderung 4 aktualisiert die auf den Websites „British Standards“ und „EU Harmonized Standards“ zitierten PSA-Normen, einschließlich geänderter Anhänge, unter Bezugnahme auf die UK Conformity Assessment (UKCA)-Kennzeichnung (siehe 5.5).

1.1 Die Verordnung über Handelsschifffahrt und Fischereifahrzeuge (persönliche Schutzausrüstung) von 1999 (die „PSA-Vorschriften“) schreibt Schiffseignern und Arbeitgebern vor, sicherzustellen, dass Seeleuten und anderen Arbeitnehmern, die an der Schifffahrt beteiligt sind oder bei ihnen gefährdet sind, persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung gestellt wird eine gefährliche Arbeitstätigkeit an Bord eines Schiffes aus dem Vereinigten Königreich. Sie gelten auch für Schiffe außerhalb des Vereinigten Königreichs, die sich in britischen Gewässern aufhalten.

1.2 Die PSA-Vorschriften unterliegen der allgemeinen Regel, dass der Einsatz von PSA immer das letzte Mittel ist und dort zum Einsatz kommt, wo Risiken nicht durch kollektive Schutzmaßnahmen oder sichere Arbeitssysteme vermieden oder auf ein sicheres Maß reduziert werden können.

2.1 PSA muss dem Seemann vom Reeder oder Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, die Verwendung der Ausrüstung erfolgt nicht ausschließlich am Arbeitsplatz. In diesem Fall kann von Seeleuten und anderen Arbeitnehmern verlangt werden, sich an den Kosten zu beteiligen.

2.2 Die ausgegebene Ausrüstung muss „geeignet“ sein, was definiert ist als:

in Bezug auf jeden in dieser Mitteilung zur Handelsschifffahrt beschriebenen Arbeitsprozess, der in dieser Bekanntmachung in Bezug auf diesen Arbeitsprozess angegebenen Art und Standard;

angemessen für die Risiken, denen Seeleute oder andere Arbeitnehmer ausgesetzt sind, und für die von ihnen ausgeführte Aufgabe, ohne dass dies zu einem erhöhten Risiko führt;

dem Seemann oder anderen Arbeitnehmer korrekt passen oder an die Passform angepasst werden können;

unter Berücksichtigung ergonomischer Anforderungen und des Gesundheitszustands des Seemanns oder anderen Arbeitnehmers; Und

kompatibel mit allen anderen Ausrüstungsgegenständen, die der Seemann oder andere Arbeitnehmer gleichzeitig verwenden muss, so dass sie weiterhin wirksam gegen das Risiko wirken.

2.3 Wenn Seeleute und andere Arbeitnehmer ihre eigene PSA zur Verfügung stellen oder sich dafür entscheiden, diese bereitzustellen, muss diese der entsprechenden Norm entsprechen und bei Arbeiten der in Anhang 1 beschriebenen Art verwendet werden. Dies entbindet den Reeder und/oder Arbeitgeber nicht von ihrer Bereitstellungspflicht Sie stellen die PSA kostenlos zur Verfügung und bleiben dafür verantwortlich, dass Seeleute und andere Arbeitnehmer ordnungsgemäß mit geeigneter PSA ausgestattet sind.

Darüber hinaus müssen Reeder und Arbeitgeber sicherstellen, dass die bereitgestellte PSA leicht zugänglich ist und ordnungsgemäß aufbewahrt und gewartet wird. Gegebenenfalls müssen den Seeleuten und anderen Arbeitnehmern, die Wartungsarbeiten durchführen müssen, Anweisungen zur Verfügung stehen. Das Gerät muss regelmäßig gemäß den Herstelleranweisungen überprüft und auf Funktion überprüft werden. Atemschutzgeräte müssen vor und nach dem Gebrauch stets überprüft werden.

4.1 Der Reeder und der Arbeitgeber müssen im Rahmen des Möglichen sicherstellen, dass die PSA bestimmungsgemäß verwendet wird – z. B. dass sie nur für den Zweck verwendet wird, für den sie bestimmt ist, und dass sie korrekt getragen wird.

4.2 Seeleute und andere Arbeitnehmer müssen angemessen darin geschult werden, vor welchen Risiken die PSA sie schützen soll, wie und wann sie zu verwenden sind und wie sie richtig zu pflegen sind.

4.3 Seeleute und andere Arbeitnehmer sind verpflichtet, gegebenenfalls die ihnen ausgehändigte PSA zu tragen und zu verwenden und etwaige Anweisungen zum Tragen und zur Wartung zu befolgen.

5.1 Die Spezifikationen für PSA sind in Anlage 1 aufgeführt. Die Liste deckt die auf Schiffen am häufigsten verwendeten PSA ab, ist jedoch weder exklusiv noch erschöpfend.

5.2 Die Vorsilben „EN“ und „BS“ stehen für „European Norm“ bzw. „British Standard“. Wenn keine „EN“-Norm verfügbar ist, wird eine „BS“-Norm zitiert. Bei den Standards handelt es sich um diejenigen, denen die Kleidung und Ausrüstung entsprechen muss. Das angegebene Datum ist das Datum, an dem die letzte Überarbeitung des relevanten Standards veröffentlicht wurde (aktuell zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser MSN). Bei der Bezugnahme auf die Norm sollte darauf geachtet werden, dass keine nachträglichen Änderungen vorgenommen wurden.

5.3 Jeder Verweis auf eine EN- oder BS-Norm oder eine andere im Anhang enthaltene Norm bezieht sich auf diese Norm oder eine alternative Norm, die bei der Verwendung ein gleichwertiges Maß an Sicherheit, Eignung und Zweckmäßigkeit bietet.

5.4 Die in dieser Handelsschifffahrtsmitteilung angegebenen Ausrüstungsstandards gelten nicht für Rettungsgeräte oder andere Ausrüstung, die den Handelsschifffahrtsvorschriften (Marineausrüstung) von 1999 (SI 1999/1957) unterliegt.

5.5 Der Übergang von der CE-Kennzeichnung zur UKCA-Kennzeichnung in Großbritannien erfolgte am 31. Dezember 2020 und es wurde ein neues britisches CA-Kennzeichnungssystem (UK Conformity Assessed) eingeführt, mit dem vollständigen Übergang zu diesem britischen CA-Kennzeichnungssystem ab dem 1. Januar 2023. Die britischen Standards Die Institution bleibt Vollmitglied des (CEN), soweit dies für diese MSN relevant ist und wie unter Bezugnahme auf die offiziellen Nummern in Anhang 1 angegeben.

5.6 Die in Anlage 1 genannten Veröffentlichungen sind erhältlich bei:

BS- und EN-SpezifikationenDas British Standards Institute389 Chiswick High RoadLondon W4 4AL

E-Mail: [email protected]

Tel: +44 (0) 345 086 9001

Website: http://www.bsigroup.com/

5.7 Liste harmonisierter EU-Normen

Zusammenfassende Liste der Titel und Referenzen harmonisierter Normen gemäß der Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung

6.1 E-Bulletin zur PSA-Sicherheit des Gesundheits- und Sicherheitsbeauftragten (HSE), 6. April 2022

Abteilung für Sicherheit und Gesundheitsschutz von Seeleuten, Agentur für See- und Küstenwache, Bay 2/17, Spring Place, 105 Commercial Road, Southampton, SO15 1EG

Telefon: +44 (0)203 81 72250

E-Mail: [email protected]

Website: www.gov.uk/mca

Bitte beachten Sie, dass alle Adressen und Telefonnummern zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt sind.

Alle harmonisierten Normen, die am Ende des Übergangszeitraums eine Konformität mit dem EU-Recht vermuten lassen, werden durch die Veröffentlichung der Referenzen auf GOV.UK zu „ausgewiesenen Normen“. Unternehmen können bestimmte Standards nutzen, um die Konformität mit dem britischen Recht zu vermuten.

Sobald die Einführung der neuen UKCA-Kennzeichnung in die offiziellen BSI-Referenzen aufgenommen wird, werden sie hier berücksichtigt.

Harmonisierte Normen bleiben die relevanten Normen für die Vermarktung von Waren auf dem nordirischen Markt, wo weiterhin die EU-Vorschriften gelten.

Hinweis: Sämtliche Schutzkleidung muss der Norm BS EN 13688:2013 „Allgemeine Anforderungen an Schutzkleidung“ entsprechen.

In den folgenden Abschnitten werden Arbeitstätigkeiten mit den Normtiteln und der Normreferenz der bereitzustellenden PSA bzw. Kleidung aufgeführt:

Gehörschutz. Allgemeine Anforderungen an Ohrenschützer – Gehörschutz gemäß: BS EN 352-1:2020

Gehörschutz. Allgemeine Anforderungen – Gehörschutzstöpsel – BS EN 352-2:2020

Gehörschutz. Allgemeine Anforderungen. An Kopfschutz- und/oder Gesichtsschutzgeräten befestigte Ohrenschützer – EN 352-3:2020

Empfehlungen für Gehörschützer zur Auswahl, Verwendung, Pflege und Wartung. Leitfaden – BS EN 458:2016

Gehörschutz muss unter Berücksichtigung geeigneter Leitlinien wie Abschnitt 7 des vom TSO veröffentlichten MCA-Verhaltenskodex zur Beherrschung von Risiken aufgrund von Lärm auf Schiffen und MIN588-Änderung 1 bereitgestellt werden.

Persönliche Schutzausrüstung für Augen- und Gesichtsschutz beim Schweißen und verwandten Prozessen – Augen- und Gesichtsschutz gemäß: BS EN 175:1997

Persönlicher Augenschutz – Spezifikationen – BS EN 166:2002

Persönlicher Augenschutz, automatische Schweißfilter – BS EN 379:2003+A1:2009

Augen- und Gesichtsschutz für den beruflichen Einsatz – Allgemeine Anforderungen – BS EN ISO 16321-1:2022

Schutzkleidung für den Einsatz beim Schweißen und verwandten Prozessen – Körperschutz gemäß BS EN ISO 11611:2015

In manchen Situationen kann ein zusätzlicher Schutz erforderlich sein (z. B. bei besonders intensiven Schweiß-/Schneidearbeiten).

Atemschutzgeräte. Empfehlungen zur Auswahl, Verwendung, Pflege und Wartung. Leitfaden – die folgenden Elemente (a–d) müssen ausgewählt und gepflegt werden gemäß: BS EN 529:2005

(a) Schutz gegen störenden Staub, Nebel, Partikel und Staub mit geringer Toxizität.

Allzweck-Atemschutzgeräte, die gegebenenfalls einer der folgenden Anforderungen entsprechen:

Atemschutzgeräte: Vollgesichtsmasken. Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung – BS EN 136:1998

Atemschutzgeräte: Halbmasken oder Viertelmasken. Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung – BS EN 140:1999

Atemschutzgeräte. Filter mit Atemschläuchen (nicht maskenmontierte Filter), Partikelfilter, Gasfilter und Kombinationsfilter. Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung – BS EN 12083:1998

Atemschutzgeräte. Partikelfilter. Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung – BS EN 143:2021

Atemschutzgeräte, Gasfilter und Kombinationsfilter. Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung – BS EN 14387:2021

Atemschutzgeräte. Halbmasken ohne Einatemventile und mit trennbaren Filtern zum Schutz nur gegen Gase oder Gase und Partikel oder Partikel. Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung – BS EN 1827:1999+A1:2009

(b) Schutz vor giftigen Stäuben und Gasen geringer Toxizität

Atemschutzmasken, die gegebenenfalls einer der folgenden Anforderungen entsprechen:

Atemschutzgeräte. Vollgesichtsmasken. Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung – BS EN 136:1998

Atemschutzgeräte. Halbmasken und Viertelmasken. Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung – BS EN 140:1999

Atemschutzgeräte. Partikelfilter. Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung – BS EN 143:2021

Atemgeräte. Gasfilter und Kombinationsfilter. Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung – BS EN 14387:2021

Atemschutzgeräte. Filterhalbmasken mit Ventil zum Schutz vor Gasen oder Gasen und Partikeln. Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung – BS EN 405:2001+A1:2009

Hinweis: Für einige Anwendungen können Partikelfilter eingebaut sein.

(c) Schutz vor giftigem Staub

Staubbetriebene Atemschutzgeräte, strombetriebene Staubhauben, die gegebenenfalls einer der folgenden Anforderungen entsprechen:

Atemschutzgeräte. Vollgesichtsmasken. Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung – BS EN 136:1998

Atemschutzgeräte. Partikelfilter. Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung – BS EN 143:2021

Atemschutzgeräte. Kraftunterstützte Filtergeräte mit Vollgesichtsmasken, Halbmasken oder Viertelmasken. Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung – BS EN 12942: 1998+A2: 2008

Atemschutzgeräte. Angetriebene Partikelfiltergeräte mit integriertem Helm oder Kapuze. Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung – BS EN 12941: 1998+A2:2008

Schutz vor hochgiftigen Atmosphären; oder bei Sauerstoffmangel; oder wo es gegebenenfalls eine Alternative zu den oben genannten Artikeln gibt.

(d) Schutz vor hochgiftigen Atmosphären; oder bei Sauerstoffmangel; oder wo es gegebenenfalls eine Alternative zu den oben genannten Artikeln gibt

Atemschutzgerät gemäß:

Atemschutzgeräte. Unabhängiges Druckluft-Atemgerät mit offenem Kreislauf und integrierter Haube zum Entkommen. Anforderungsprüfung, Kennzeichnung – BS EN 1146: 2005

Atemschutzgeräte. Unabhängiges Druckluft-Atemgerät mit offenem Kreislauf und Vollmaske. Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung – BS EN 137:2006

Atemschutzgeräte. Spezifikation für Frischluftschlauch-Atemschutzgeräte zur Verwendung mit Vollmaske, Halbmaske oder Mundstück – BS EN 138: 1994 und BS EN 142:2002

Atemschutzgeräte. Druckluft-Schlauchgeräte mit Lungenautomat. Geräte mit Vollgesichtsmaske. Anforderungen, Prüfkennzeichnung – BS EN 14593-1:2018

Atemschutzgeräte. Druckluft-Schlauchatemgerät mit Lungenautomat. Gerät mit Halbmaske. Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung – BS EN 14593-2:2005

Atemschutzgeräte. Kontinuierliche Druckluft-Atemgeräte. Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung – BS EN 14594:2018

Atemschutzgeräte. Spezifikation für angetriebene Frischluft-Schlauchatemgeräte mit integrierter Haube – BS EN 269: 1995

Atemschutzgeräte. Lungengesteuertes, unabhängiges Druckluft-Atemgerät mit offenem Kreislauf und Vollgesichtsmaske oder Mundstück für die Flucht. Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung – BS EN 402: 2003

Schutzoverall, Handschuhe oder Kopfbedeckung, je nachdem, was angemessen ist:

Allgemeine Anforderungen an Schutzkleidung – BS EN ISO 13688:2013+A11:2021

Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien. Leistungsanforderungen für Chemikalienschutzkleidung mit flüssigkeitsdichten (Typ 3) oder sprühdichten (Typ 4) Verbindungen, einschließlich Artikeln, die nur Körperteile schützen (Typen PB [3] und PB [4] – BS EN 14605:2005+ A1:2009

Schutzkleidung gegen gefährliche feste, flüssige und gasförmige Chemikalien, einschließlich flüssiger und fester Aerosole – Leistungsanforderungen für Typ 1 (gasdichte) Chemikalienschutzanzüge – BS EN 943-1:2015+A1:2019

Schutzkleidung gegen gefährliche feste, flüssige und gasförmige Chemikalien, einschließlich flüssiger und fester Aerosole – Leistungsanforderungen für Typ 1 (gasdichte) Chemikalienschutzanzüge für Notfallteams (ET) – BS EN 943-2:2019

Handschutz entsprechend:

Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen. Terminologie und Leistungsanforderungen für chemische Risiken – BS EN 374-1:2016+A1:2018

Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen. Bestimmung des Widerstands gegen Durchdringung – BS EN 374-2:2019

Bestimmung der Materialbeständigkeit gegenüber der Permeation von Chemikalien. Permeation durch potenziell gefährliche flüssige Chemikalien bei kontinuierlichem Kontakt – BS EN 16523-1:2015+A1:2018

Bestimmung der Materialbeständigkeit gegenüber der Permeation von Chemikalien. Permeation durch potenziell gefährliche gasförmige Chemikalien bei kontinuierlichem Kontakt – BS EN 16523-2:2015+A1:2018

Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen. Bestimmung der Beständigkeit gegen Zersetzung durch Chemikalien – BS EN ISO 374-4:2019

Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen. Terminologie und Leistungsanforderungen für Risiken durch Mikroorganismen – BS EN ISO 374-5:2016

Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken – BS EN 388:2016+A1:2018

Schutzhandschuhe und andere Handschutzausrüstung gegen thermische Risiken (Hitze und/oder Feuer) – BS EN 407:2020

Spezifikation für Schutzkleidung zur Verwendung dort, wo die Gefahr des Verfangens mit beweglichen Teilen besteht – BS EN 510:2019

Schutzhandschuhe. Allgemeine Anforderungen und Prüfmethoden – BS EN ISO 21420:2020

Schutzhandschuhe gegen Kälte – BS EN 511:2006

Fußschutz gemäß:

persönliche Schutzausrüstung. Sicherheitsschuhe – BS EN ISO 20345:2022

Sicherheitsschuhe mit Beständigkeit gegen Kettensägenschnitt – BS EN ISO 17249:2013

Schuhe für Feuerwehrleute – BS EN 15090:2012

persönliche Schutzausrüstung. Schutzschuhe – BS EN ISO 20346:2022

persönliche Schutzausrüstung. Berufsschuhe – BS EN ISO 20347:2022

Sicherheitsgurt und zugehöriges Verbindungsmittel, die den folgenden Anforderungen entsprechen:

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Mitlaufende Auffanggeräte inklusive Ankerleine. Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich einer starren Ankerleine – BS EN 353-1:2014 +A1:2017

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich einer flexiblen Ankerleine – BS EN 353-2:2002

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Verbindungsmittel – BS EN 354:2010

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Energieabsorber – BS EN 355:2002

Persönliche Schutzausrüstung zur Arbeitsplatzpositionierung und zur Verhinderung von Stürzen aus großer Höhe – Gurte und Verbindungsmittel zur Arbeitsplatzpositionierung oder -rückhaltung – BS EN 358:2018

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Höhensicherungsgeräte – BS EN 360: 2002*

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Ganzkörpergurte – BS EN 361:2002*

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Steckverbinder – BS EN 362:2004*

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Allgemeine Anforderungen an Gebrauchsanweisungen, Wartung, regelmäßige Prüfung, Reparatur, Kennzeichnung und Verpackung – *Siehe BS EN 365:2004 für Kennzeichnungsanforderungen.

Verhaltenskodex für die Auswahl, Verwendung und Wartung persönlicher Absturzschutzsysteme und -ausrüstung für den Einsatz am Arbeitsplatz – BS 8437:2005+A1:2012

Oder wenn die Verwendung tragbarer Leitern erforderlich ist, müssen diese Leitern in Verbindung mit den Leitlinien in Kapitel 17 des Code of Safe Working Practices for Merchant Seafarers verwendet werden.

Entweder eine von der MCA zugelassene Rettungsweste oder ein persönliches Schwimmgerät, das unter Berücksichtigung des Einsatzgebiets gegebenenfalls einer der folgenden Anforderungen entspricht.

persönliche Schwimmhilfen. Zubehör. Sicherheitsanforderungen und Prüfmethoden – BS EN ISO 12402-8:2020

persönliche Schwimmhilfen. Rettungswesten und Auftriebshilfen für spezielle Anwendungen. Sicherheitsanforderungen und zusätzliche Prüfmethoden – BS EN ISO 12402-6:2020

persönliche Schwimmhilfen. Rettungswesten, Leistungsstufe 150. Sicherheitsanforderungen – BS EN ISO 12402-3:2020

persönliche Schwimmhilfen. Rettungswesten, Leistungsstufe 275. Sicherheitsanforderungen – BS EN ISO 12402-2:2020

Teilweise inhärente Rettungswesten müssen einen Eigenauftrieb von mindestens 89 N haben und die aufblasbaren Abschnitte müssen auf automatischem Aufblasen basieren.

Nur speziell für die Fischereiindustrie: Im Rahmen von MGN 588 (F) Änderung 1 „Obligatorische Bereitstellung und Tragen von Rettungswesten auf Fischereifahrzeugen“ wurden Leitlinien bereitgestellt

Live arbeiten. Handschuhe aus isolierendem Material – Gummihandschuhe gemäß: BS EN 60903:2003

Spezifikation für Hülsen aus Isoliermaterial für Arbeiten unter Spannung – Schutzhülsen gemäß: BS EN 60984:1993

Live arbeiten. Elektrische Isoliermatte – Eine Isoliermatte (außer dort, wo speziell isolierte Fußböden verlegt werden) gemäß: BS EN 61111:2009

Live arbeiten. Schuhe für den elektrischen Schutz – Isolierende Schuhe und Überstiefel – BS EN 50321-1:2018

Live arbeiten. Schutzkleidung gegen die thermischen Gefahren eines Lichtbogens – Anforderungen – BS EN 61482-2:2020

Schuhe mit Gummisohlen (kein Standard erforderlich)

Hinweis: Handschuhe, Ärmel und Matten müssen vor der entsprechenden Spannung schützen.

BS EN ISO 11612:2015

Schutzkleidung. Kleidung zum Schutz vor Hitze und Flammen. Mindestleistungsanforderungen

Overalls aus schwer entflammbarem Stoff (z. B. Naturfasern, hoher Baumwollanteil) und mit flammhemmender Ausrüstung.

Zum Schutz vor Funken und Flammen sind Kleidungsstücke aus Baumwolle oder Baumwollpolyester mit flammhemmender Ausrüstung erhältlich.